JudikaturOGH

RS0122254 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2024

Ob sich eine Schöpfung auf Grund ihrer Originalität hinreichend deutlich von ähnlichen Schöpfungen unterscheidet und daher ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und hat keine darüber hinausgehende Bedeutung.

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