Dass ein ausländisches Urteil in einem den Grundsätzen des Art 6 MRK entsprechenden Verfahren erging, ist mangels gegenteiliger Beweisergebnisse von jedem Land anzunehmen, das der Konvention beigetreten ist.
Rückverweise
…Sanktionierung in einem Verfahren vorzunehmen (RIS Justiz RS0129715; zu ausländischen Urteilen siehe Flora in WK 2 StGB § 39 Rz 12; RIS Justiz RS0122198). [21] Mit dem gegen den Strafausspruch gerichteten Teil seiner Nichtigkeitsbeschwerde und seiner Berufung war der Angeklagte S***** auf diese Entscheidung zu verweisen. [22] Über die…
…oder die Annahme gewerbsmäßigen Handelns nur in Österreich begangene oder in Aussicht genommene Straftaten zu berücksichtigen sein sollten (vgl § 73 StGB; RIS Justiz RS0122198), erklärt die Subsumtionsrüge nicht. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Eugen G*****: Die Mängelrüge (Z 5) wendet sich inhaltlich ausschließlich gegen die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nach §…
…sollte. Ist doch das angesprochene Kriterium grundsätzlich als erfüllt anzusehen, wenn im betreffenden Ausland (bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung) die MRK gilt (vgl RIS-Justiz RS0122198; Ratz in WK 2 StGB § 23 Rz 25; Flora in WK 2 StGB § 39 Rz 15; Salimi in WK…
…6 MRK entsprechenden Verfahren ergangen ist, ist a priori von jedem Land anzunehmen, das der Konvention beitreten ist (Flora aaO Rz 15; RIS-Justiz RS0122198). Der vom Angeklagten reklamierte Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 4 StGB liegt vor, wenn der Täter die Tat unter der…