Die Summe der einem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegten Tathandlungen muss der Summe der im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten entsprechen (WK-StPO § 281 Rz 502).
…von angeklagtem und urteilsmäßig erledigtem Handlungssubstrat, also darauf, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt (iS eines prozessualen Tatbegriffs; vgl RIS-Justiz RS0113142) meinen (RIS-Justiz RS0121607; Ratz in WK-StPO § 281 Rz 502), was hier - aus den schon in Beantwortung der Einwände der Mängelrüge genannten Gründen - zweifelsfrei der Fall ist…
…II./2./ Bezug. Dabei übersieht sie, dass das Nichtabsprechen über einen Teil des von der Anklage umfassten Sachverhalts als (teilweise) Nichterledigung der Anklage (RIS Justiz RS0121607 [T1]) ohnedies einem Freispruch gleichkommt (RIS Justiz RS0099646), was die Rechte der Strafverfolgung (§ 281 Abs 1 Z 7 StPO), aber nicht…
…und urteilsmäßig erledigtem Handlungssubstrat, also darauf bezieht, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt (im Sinn eines prozessualen Tatbegriffs; vgl RIS-Justiz RS0113142) meinen (RIS-Justiz RS0121607; Ratz in WK-StPO § 281 Rz 502). Dabei bilden Anklagetenor (§ 211 Abs 2 Z 2 StPO) und Begründung der Anklageschrift…
…Dabei ist anhand eines Vergleichs der Anklage und des Urteils zu ermitteln, ob die jeweiligen Annahmen des historischen (Lebens )Sachverhalts deckungsgleich sind (RIS Justiz RS0113142, RS0121607; Schroll/Schillhammer , Rechtsmittel in Strafsachen 2 Rz 234). Zweifel an der Erkennbarkeit des Prozessgegenstands schlagen dabei zu Lasten des Anklägers aus (RIS Justiz RS0102147…
…Gericht anheim zu stellen (vgl zum Ganzen Ratz , WK StPO § 281 Rz 502 ff, 509 ff; RIS Justiz RS0097672, RS0102147, RS0121607). Die vom öffentlichen Ankläger von der Anklage ausgenommenen, mit Adressnummern bezeichneten Leasingverträge (ON 188NN S 144) wurden ausdrücklich nicht Gegenstand eines Schuldspruchs (US…
…Sinn (vgl § 267 StPO) meinen, ist anhand eines Vergleichs der Anklage (einschließlich deren Begründung) und des Urteilssachverhalts zu ermitteln (RIS Justiz RS0113142 und RS0121607), wobei das Gericht bei der Urteilsfällung (nur) an den unter Anklage gestellten Lebenssachverhalt, nicht aber an die rechtliche Beurteilung der Tat durch den Ankläger gebunden…
…StPO bezieht sich nämlich auf die Identität von angeklagtem und urteilsmäßig erledigtem Handlungssubstrat, also darauf, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt meinen (RIS-Justiz RS0119791, RS0121607; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 502). Die zutreffende Anmerkung der Rüge, die Wortfolge „Schmälerung der“ vor dem Wort „Befriedigung…
…an der Erledigung sämtlicher, in der Anklage zur Last gelegten Taten (im Sinn des prozessualen Tatbegriffs) durch Schuld- und Freispruch keinen Zweifel weckt (RIS-Justiz RS0121607). Für derartige Bedenken besteht vorliegend umso weniger Anlass, als das Urteil durch ausdrücklichen Verweis auf die jeweils korrespondierenden Anklagepunkte Bezug nimmt (US 2 und 4…
… 23 und 111 ff). Eine verlässliche Beurteilung, ob der Schuldspruch I/2 tatsächlich denselben Lebenssachverhalt betrifft wie die Anklage (vgl RIS-Justiz RS0113142, RS0121607; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 266 ff), also die identen Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit denselben wirtschaftlichen Vorgängen (dem jeweiligen…
…Urteilsfällung zwar an den unter Anklage gestellten Lebenssachverhalt, nicht aber an die rechtliche Beurteilung der Tat durch den Ankläger gebunden ist (RIS Justiz RS0097725 und RS0121607 [T2]). [31] Die Rechtsrüge („Z 9“) behauptet „[g]estützt auf jeden erdenklichen Rechtsgrund“ eine „unrichtige Lösung der Rechtsfrage“…
…Tat durch den Ankläger gebunden und die Erscheinungsform der Tat für die Lösung der Schuld- und der Subsumtionsfrage nicht von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0121607, RS0122137, RS0097725 [T5]). Die prozessordnungsgemäße Geltendmachung eines materiellen Nichtigkeitsgrundes erfordert striktes Festhalten an den tatsächlich getroffenen Urteilskonstatierungen in ihrer Gesamtheit und die auf dieser Grundlage…
…im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten zu entsprechen (RIS Justiz RS0121607; Ratz , WK StPO § 281 Rz 502). [25] Fallaktuell wurden die drei Angeklagten laut Urteilstenor – soweit hier von Relevanz – von den…
… 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten entsprechen ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 502; RIS-Justiz RS0121607). Ob Anklage und Urteil dieselbe Tat im prozessualen Sinn (§ 267 StPO) betreffen, ergibt sich aus einer wertungsmäßigen Gesamtschau (im Sinn eines „beweglichen…
…im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (hier § 214 FinStrG) erledigten entsprechen (RIS-Justiz RS0121607). Hier wurde das eingangs angeführte unter Anklage gestellte historische Geschehen zur Gänze durch Freispruch erledigt. [9] Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das…
…Anklage umfassten Lebenssachverhalts nicht ab, ist diese (teilweise) Nichterledigung der Anklage nichtigkeitsbegründend iSd § 281 Abs 1 Z 7 StPO (RIS Justiz RS0121607, Ratz , WK StPO § 281 Rz 502 mwN). Hingegen liegt keine Nichterledigung der Anklage vor, wenn das Gericht zwei getrennte Anklagefakten für eine…
…im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch ( hier § 214 FinStrG ) erledigten entsprechen (RIS Justiz RS0121607). Gegenstand der Anklage, an den das erkennende Gericht gebunden ist, ist die konkret bestimmte Tat, also das gesamte Verhalten der Angeklagten, wie es sich aus…
…prozessualen Sinn (vgl § 267 StPO) meinen, ist anhand eines Vergleichs der Anklage (einschließlich deren Begründung) und des Urteilssachverhalts zu ermitteln (RIS Justiz RS0113142, RS0121607). Dies ist vorliegend, wie sich aus der obigen Wiedergabe der wesentlichen Urteilsfeststellungen ergibt, der Fall. Dabei schadet es nicht, dass im bei dieser Prüfung primär…
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