RS0121689 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG.
…nach §§ 1 Abs 1, 5 RAO eingetragenen Personen) vorbehalten („Vertretungsmonopol der österreichischen Rechtsanwälte“, vgl 4 Ob 62/06f Erwägungsgrund 2.3 = RS0121690; Vitek in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2022] § 8 Rz 5; Scheuba in Murko/Nunner-Krautgasser…