Auch die Einbringung einer Klage, die zur Erwirkung eines klagsstattgebenden Urteils führt, das allerdings im Ausland nicht vollstreckt werden kann (hier: Wechselzahlungsauftrag), unterbricht die Verjährung.
Rückverweise
…des Rekursverfahrens ergangene“ Beschlüsse des Rekursgerichts und damit auch die Zurückweisung mangels Parteistellung, Beschwer oder aufgrund des § 45 Abs 2 AußStrG (RS012056 5 [T9, T16]). Ein Revisionsrekurs dagegen ist daher nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § …