Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht - ausgenommen Rechtsmissbrauch - keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.
…„Hortens" des Urlaubsanspruchs in den Verjährungs- und Verfallsfolgen liegt, hat der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen (9 ObA 51/07a; RIS Justiz RS0120368). Es wäre der Beklagten hier auch jederzeit freigestanden, durch eine entsprechende Aufforderung zum Verbrauch der ihr ja genau bekannten offenen Urlaubsansprüche die vorgesehenen Mechanismen für…
…verneint hat. 2. Nach jüngerer ständiger Judikatur besteht, abgesehen vom Rechtsmissbrauch, keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, den Urlaub in der Kündigungsfrist zu verbrauchen (vgl RIS-Justiz RS0120368; Gerhartl , Urlaubsrecht § 4 Rz 56; Cerny , Urlaubsrecht 10 § 4 Erl 1). Die Beklagte hat der Klägerin weder ein rechtsmissbräuchliches…
…UrlG aF durch das ARÄG 2000 abgesehen vom Rechtsmissbrauch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers besteht, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen (RIS Justiz RS0120368 mwN). Ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502…
…§ 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht grundsätzlich keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen (RS0120368). Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitnehmer steht im Allgemeinen nur mehr unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4…
… 98/98i), der Arbeitnehmer hat jedoch nur im Fall des Rechtsmissbrauchs oder einer Verletzung der Treuepflicht die Obliegenheit, ein solches Angebot anzunehmen (RIS Justiz RS0120368 [T2]). Ob nun der Verbrauch von Urlaub während der Freizeitphase zulässig oder - etwa wegen § 4 Abs 2 …
…Dienstverhältnisses vergeblich einen Naturalurlaub beantragt hat. Es besteht grundsätzlich keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, den Urlaub zu verbrauchen, und zwar auch nicht in einer längeren Kündigungsfrist (RS0120368). Nach § 228 ZPO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder Rechtes Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse…
…der Treuepflicht und dem Rechtsmissbrauchsverbot eine ausnahmsweise Obliegenheit des Arbeitnehmers ergeben, seinen Urlaub innerhalb einer Kündigungsfrist zu verbrauchen, wenn ihm dies zumutbar ist (RS0077281 [T6]; RS0120368 [T2, T3, T4]). [10] 2 . Mit dem 2. COVID 19 Gesetz BGBl I 2020/16 wurde § 1155 ABGB ein…
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