JudikaturOGH

RS0120368 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht - ausgenommen Rechtsmissbrauch - keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.

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