JudikaturOGH

RS0120373 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. April 2020

Die Auswahlkriterien des § 3 Abs 1 Z 1 bis 5 AnerbenG sind nicht nach ihrem Vorrang aufgelistet. Sie sind vielmehr in ihrer Kombination zu lesen und auszulegen. Bei der Auslegung ist vor allem auch der Gesamtzweck des Höferechts zu beachten.

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