JudikaturOGH

RS0120395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2024

Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes.

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