7Ob94/18a—OGH Entscheidung
20. Juni 2018
…nur dann erhebliche Rechtsfragen, wenn leitende Rechtsprechungsgrundsätze verletzt werden (RIS Justiz RS0007101; RS0115719 [T12]; RS0097114 [T10]). 2. Im Revisionsrekursverfahren herrscht zwar grundsätzlich Neuerungsverbot (RIS Justiz RS0119918), doch ist der Maxime des Kindeswohls im Obsorgeverfahren dadurch zu entsprechen, dass der Oberste Gerichtshof Entwicklungen, welche die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich verändern, auch dann berücksichtigen…