RS0119356 – OGH Rechtssatz
Tatsachen und Beweismittel, die jederzeit von Amts wegen wahrzunehmende Umstände, wie Prozessvoraussetzungen, betreffen, unterliegen nicht dem Neuerungsverbot im Rekursverfahren.
…weil § 482 ZPO nicht für von Amts wegen zu beachtende Umstände gilt, zu denen auch die Zulässigkeit des Rechtswegs gehört (RIS Justiz RS0108589; RS0119356). 14. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten zweiter und dritter Instanz gründet sich auf die §§ 41, 50 Abs 1 ZPO…
…betreffen. Dazu gehört auch die Zulässigkeit des Rechtswegs (§ 67 ASGG; 10 ObS 11/09d, SSV NF 23/33; RIS Justiz RS0119356; RS0108589). Gemäß § 42 Abs 1 JN (iVm § 2 ASGG) ist jedoch nur auf jene Tatsachen von Amts wegen Bedacht zu…
…hier nicht einschlägig sind. [12] 2.4. Vom Neuerungsverbot ausgenommen sind außerdem Tatsachen und Beweismittel, die von Amts wegen zu beachtende bzw wahrzunehmende Umstände betreffen (vgl RS0119356; RS0108589; RS0042091 [T2, T3]). Auch solche Umstände liegen hier aber nicht vor. Aussageverweigerungs gründe nach § 321 ZPO sind nicht von Amts wegen zu…
…udgl) betreffen, dem § 482 ZPO naturgemäß nicht unterliegen können ( Kodek in Rechberger³ § 482 ZPO Rz 3 mwN; RIS Justiz RS0042091 [T2]; RS0108589; RS0119356; jüngst: 5 Ob 275/08i). Demnach hat das Rekursgericht lediglich seine nach ständiger Rechtsprechung bestehende - amtswegige Prüfungspflicht erfüllt, wenn es erhob, dass die pflegschaftsgerichtliche Klagegenehmigung…
…um neue Ansprüche oder Einreden handeln, die nicht von Amts wegen berücksichtigt werden, weil von Amts wegen wahrzunehmende Umstände dem Neuerungsverbot nicht unterliegen (RIS Justiz RS0119356; RS0108589). 2.3 Das Gericht hat ausländisches Recht von Amts wegen zu ermitteln (§ 4 Abs 1 IPRG) und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen…
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