RS0119280 – OGH Rechtssatz
Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.