JudikaturOGH

RS0119280 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2005

Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.

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