Gegenstand der Reisestorno-Versicherung (= versichertes Risiko) ist nicht das in den Bedingungen aufgezählte Ereignis - plötzlich eintretende schwere Erkrankung oder Tod - schlechthin, sondern nur der in (untrennbarer) Verbindung sich daraus ergebende nicht mögliche Antritt der gebuchten Reise.
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