RS0119131 – OGH Rechtssatz
Auch der Widerspruch gegen das Protokoll gemäß §§ 212, 212a ZPO ist ein Rechtsmittel im Sinn des § 2 Abs 2 AHG.
…Erörterung und Prüfung des dem Besitz zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses sowie von Besitztitel oder (Un )Redlichkeit ausgeschlossen (§ 457 ZPO; 1 Ob 181/03d; RS0041648 [insb T1] ua). Da mit dem Endbeschluss somit nur über die Frage des einstweiligen Besitzes entschieden wird, wird dadurch die spätere Geltendmachung des Rechts…
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