RS0117584 – OGH Rechtssatz
Die Amtshaftungsgerichte sind bei Beurteilung der Vertretbarkeit eines individuellen oder generellen Verwaltungsakts an die diese Verschuldensfrage berührenden Wertungen in Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs nicht gebunden.
…das Verschulden (endgültig) abgesprochen hat, führte auch eine (überschießende) Beurteilung des Verschuldens eines Entscheidungsorgans zu keiner Bindung für den anschließenden Schadenersatzprozess (vgl nur RIS-Justiz RS0117584). Zutreffend ist das Berufungsgericht daher davon ausgegangen, dass die Frage des Verschuldens in diesem Verfahren (erstmals) zu prüfen ist (vgl nur RIS-Justiz RS0049819). Davon…
…gemäß § 510 Abs 3 ZPO kurz zu begründen: 2.2. Ausschließlich die Amtshaftungsgerichte entscheiden über ein Verschulden der Organe (RIS Justiz RS0049819; RS0117584) und die Kausalität (1 Ob 16/97b = RIS Justiz RS0049819 [T5]); sie haben diese Frage erstmals (1 Ob 86/09t) aus…
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