§ 358 Abs 3 ASVG ("Verfahren") findet im sozialgerichtlichen Verfahren keine Anwendung, sondern soll bloß eine Vereinfachung des Verfahrens vor dem Versicherungsträger bewirken.
…die Normen, auf denen der zu beurteilende Anspruch beruht. Sie stellt demgemäß eine Norm des materiellen Rechts dar, die auch von den Sozialgerichten anzuwenden ist (RS0117421 [T1]). [8] 2. Nach dem genannten § 358 ASVG ist für die Feststellung des Geburtsdatums eines Versicherten dessen erste schriftliche Angabe gegenüber dem…
…denen der zu beurteilende Anspruch beruht. Damit stellt diese Bestimmung eine Norm des materiellen Rechts dar, die auch von den Sozialgerichten anzuwenden ist (RIS Justiz RS0117421). Nach den Gesetzesmaterialien (RV 834 BlgNR 21. GP 19) soll diese Bestimmung jene Schwierigkeiten beseitigen, die im Zusammenhang mit der Änderung von Geburtsdaten ausländischer…
…denen der zu beurteilende Anspruch beruht. Damit stellt diese Bestimmung eine Norm des materiellen Rechts dar, die auch von den Sozialgerichten anzuwenden ist (RIS Justiz RS0117421 [T1]). 2.2 § 358 ASVG soll jene Schwierigkeiten beseitigen, die im Zusammenhang mit der Änderung von Geburtsdaten ausländischer Staatsbürger aufgetreten sind. In Anlehnung…
…vom 4. 3. 2003, 10 ObS 67/03f (= SVSlg 49.207 = ARD 5418/19/2003 = ZAS Judikatur 2003/161; RIS Justiz RS0117421) nebenher, ohne dass es für die Entscheidung ausschlaggebend gewesen wäre, ausgesprochen, § 358 Abs 3 ASVG lehne sich zwar nach den Gesetzesmaterialien inhaltlich…
…Normen, auf denen der zu beurteilende Anspruch beruht. Damit stellt diese Bestimmung eine Norm des materiellen Rechts dar, die auch von den Sozialgerichten anzuwenden ist (RS0117421 [T1]). 2. Nach § 358 ASVG ist demnach für die Feststellung des Geburtsdatums eines Versicherten dessen erste schriftliche Angabe gegenüber dem Versicherungsträger heranzuziehen…
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