RS0117347 – OGH Rechtssatz
Wer sich im Löschungsverfahren trotz der gemäß § 18 FBG ergehenden Aufforderung, die Gesellschaft möge sich zur beabsichtigten Löschung äußern, nicht äußert, kann im Rechtsmittel gegen den Löschungsbeschluss keinen neuen Sachverhalt geltend machen.