JudikaturOGH

RS0117347 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2011

Wer sich im Löschungsverfahren trotz der gemäß § 18 FBG ergehenden Aufforderung, die Gesellschaft möge sich zur beabsichtigten Löschung äußern, nicht äußert, kann im Rechtsmittel gegen den Löschungsbeschluss keinen neuen Sachverhalt geltend machen.

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