RS0116943 – OGH Rechtssatz
Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt.
…der Revision begründende Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zeigt die Klägerin somit auch insofern nicht auf (RS0116943).…
…die Zulässigkeit der Revision begründende Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zeigt das Rechtsmittel damit nicht auf (RS0116943; RS0122865; RS0053638).…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RS0116943). [5] 4. Da die außerordentliche Revision keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzeigt, ist sie zurückzuweisen.…
…von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO liegt nicht vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt ( RS0116943 ). [11] 4. Bei der Frist des § 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist ( RS0132835…
…Z 4 MRG nicht. Auch insoweit liegt dazu keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO vor (RIS Justiz RS0116943). Der Verfassungsgerichtshof hat bereits aus Anlass der Anfechtung des MG von Landesseite ausgesprochen, dass (unter anderem) durch die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen weder der Gleichheitsgrundsatz noch der…
… 5 KBGG im Hinblick auf die oben zitierte Rechtsprechung nicht überzeugen, liegt auch keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943).…
…RS0122865). Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). Das auch in dritter Instanz erstattete Vorbringen des Beklagten, der Tiroler Schischulvorbehalt sei wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie ungerechtfertigten Eingriffs in die Freiheit der…
…auch eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS-Justiz RS0116943; 10 ObS 3/08a mwN). Hier beruft sich der Kläger weiterhin ausschließlich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des § 112 Abs 2 NVG idF 12. NVG…
…insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (10 ObS 34/05f mwN; 7 Ob 248/05d; RIS-Justiz RS0116943). Mangels erheblicher, für die Entscheidung des Verfahrens relevanter Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO ist die außerordentliche Revision daher zurückzuweisen.…
…vor dem Europäischen Gerichtshof) zu folgen. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Revisionswerbers nicht teilt, liegt auch keine erhebliche Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943). 5.1 Die Klägerin stützt ihr Begehren auf Ersatz des Schockschadens, der ihrer Behauptung nach durch den Anblick des obduzierten Leichnams ausgelöst wurde, auch auf die…
…die Übergangsfristen seien zu kurz und somit sachlich nicht gerechtfertigt, keine erhebliche Rechtsfrage vor, weil der Oberste Gerichtshof diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt (RIS Justiz RS0116943; RS0122865). Die Rechtsmittelwerber können diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichts verwiesen werden. Dieses hat zusammengefasst ausgesagt, das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010…
…die Übergangsfristen seien zu kurz und somit sachlich nicht gerechtfertigt, keine erhebliche Rechtsfrage vor, weil der Oberste Gerichtshof diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt (RIS Justiz RS0116943; RS0122865). Die Rechtsmittelwerber können diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Rekursgerichts verwiesen werden. Dieses hat zusammengefasst ausgesagt, das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I …
…Es liegt auch keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943); das ist hier der Fall: Die Verpflichtete übersieht nämlich die Bestimmung des § 84 Abs 5 zweiter Satz EO, die hier in Ergänzung…
…gegen § 16 Abs 7 MRG nicht, weshalb dazu keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (RIS Justiz RS0116943): 2.1 Dem einfachen Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insofern zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen frei ist (5 Ob …
…außerordentlichen Revisionsrekurs nicht veranlasst, dessen verfassungsrechtliche Bedenken zu teilen. Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG liegt nicht vor (RIS Justiz RS0116943). Da die Parteien nicht berechtigt sind, einen Antrag auf Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch das Gericht zu stellen, war der diesbezügliche Antrag des Antragsgegners zurückzuweisen (RIS…
…RS0122865). Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn dieser die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers wie hier nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). Eine unrichtige Anwendung des § 26 Abs 2 VBG oder gemeinschaftsrechtliche Bedenken werden vom Kläger ausdrücklich nicht releviert. Der vom 1. 8…
…die verfassungsrechtlichen Bedenken der Antragstellerin nicht zu teilen, weshalb auch dazu keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (RIS-Justiz RS0116943). Dem einfachen Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum verfassungsrechtlich insofern zu, als er in seinen rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen frei ist (5 Ob 50/10d…
… Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn dieser die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers wie hier nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). 3.2. Der Verfassungsgerichtshof judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass der Landesgesetzgeber nur solche zivilrechtlichen Bestimmungen erlassen darf, die in einem unerlässlichen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen…
…Abs 2 ABGB idF des Zinsenrechtsänderungsgesetzes BGBl I 2002/118 nicht geteilt. Auch damit zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf (RIS Justiz RS0116943). Mit dem Zinsenrechtsänderungsgesetz wurde die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl L 200 vom 8. 8…
…Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (5 Ob 144/02s ua, RIS-Justiz RS0116943). Das ist hier der Fall: 3.1. In der Sache übersieht der Antragsteller zunächst, dass die - ausnahmslos angeordnete - (funktionelle) Zuständigkeit der Notare als Gerichtskommissäre nunmehr in…
…erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers daher nicht. Es liegt daher insofern keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (vgl RIS-Justiz RS0116943). 2.) Dass allein das „Auftreten“ des Rechtsmittelwerbers im Verfahren keinen Antrag auf individuelle Zustellung bedeutete, wie wegen § 37 Abs 3…
…keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers wegen klarer Gesetzeslage nicht teilt (RIS-Justiz RS0116943). Das ist hier der Fall: 2. Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass die betroffenen Autobahnabschnitte überdurchschnittlich kostenintensiv sind, weil sie im überwiegenden Ausmaß im Gebirgsbereich liegen…
…gegen die Gesetzes- und Verfassungskonformität der genannten Verordnung, sodass auch daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt (RIS-Justiz RS0116943). Dazu ist ergänzend auszuführen, dass § 37 Abs 2 S 2 sowie Abs 3 und § 38a Abs 1 bis 6 KALG idF der 5…
…nicht zu teilen, weshalb auch insofern keine im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vorliegt (vgl RIS Justiz RS0116943). Das hatte zur Zurückweisung des außerordentlichen Rechtsmittels der Antragsgegnerin zu führen.…
…Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (10 ObS 2/05z mwN; RIS Justiz RS0116943). Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt zu 10 ObS 92/04h im Zusammenhang mit der mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl I 2004/142, außer Kraft gesetzten Bestimmung…
…nicht veranlasst. Da eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage nicht vorliegt, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943), war die Revision zurückzuweisen.…
…RIS-Justiz RS0044057; RS0054028; RS0042729; RS0044092; RS0102362; Adamovic/Funk, Österreichisches Verfassungsrecht3, 315). Damit liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS-Justiz RS0116943). Das insoweit unzulässige Rechtsmittel des Antragsgegners war daher zurückzuweisen.…
…nicht, als nicht korrekturbedürftig. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, so liegt keine seine Anrufung rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS-Justiz RS0116943). Da es der Revision somit nicht gelingt, eine Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO darzustellen, war sie zurückzuweisen.…
…die von den Revisionsrekurswerbern geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt, liegt auch keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG vor (RIS-Justiz RS0116943), sodass der Revisionsrekurs spruchgemäß zurückzuweisen war.…
…liegt eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insb dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943; zuletzt: 10 ObS 185/03h mwN). Die im Rechtsmittel geltend gemachten Rechtsfragen vermögen die Zulässigkeit der ao Revision daher schon deshalb nicht zu begründen, weil…
…Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Revisionsrekurswerbers nicht teilt, liegt auch keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943). 2. Wurde ein Mietgegenstand für Wohnzwecke und Geschäftszwecke vermietet, setzt ein Anspruch nach § 10 MRG entsprechend dem aus § 16 Abs …
…einer Revision verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden, begründen aber keine erhebliche Rechtsfrage, wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). 5. Zusammenfassend bringt die beklagte Partei somit keine Rechtsfragen der in § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität zur Darstellung, sodass die…
…liegt eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS Justiz RS0116943). Der Oberste Gerichtshof hat in der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung 2 Ob 30/90 = ZVR 1991/44 unter Bedachtnahme auf die Gesetzesmaterialien (AB 295 BlgNR…
…Gründen teilt der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken der Rechtsmittelwerber nicht, weshalb auch darin keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vorliegt (RIS Justiz RS0116943). Das hatte zur Zurückweisung des unzulässigen Rechtsmittels zu führen.…
…liegt eine die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigende Rechtsfrage insbesondere dann nicht vor, wenn das Revisionsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt (RIS-Justiz RS0116943). Der Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG) richtet sich auch an den Gesetzgeber und setzt insoferne Schranken, als er verbietet, sachlich nicht begründbare Regelungen zu treffen…
…ZPO). 3. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943); auch dann nicht, wenn dieser zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmung noch nicht ausdrücklich Stellung genommen hat (RIS Justiz RS0122865). 4. Eine Prozesspartei hat nach ständiger…
…§ 212a BAO erlassen. Auch insoweit ist daher keine Rechtsfrage von der Bedeutung des § 502 Abs 1 ZPO angesprochen (RIS Justiz RS0116943). 3. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs 3 ZPO).…
…G 412/2017 – ON 17) weiterhin, § 24 UWG sei verfassungswidrig. Damit zeigen sie keine erhebliche Rechtsfrage auf (vgl RIS Justiz RS0116943). § 24 UWG erlaubt im Lauterkeitsrecht die Bewilligung von Sicherungsverfügungen ohne Gefahrenbescheinigung und ohne besondere „Dringlichkeit“ oder „Eilbedürftigkeit“ (RIS Justiz…
…WEG nicht. Wenn der Oberste Gerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers nicht teilt, liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS Justiz RS0116943); auch dann nicht, wenn dieser zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmung noch nicht ausdrücklich Stellung genommen hat (RIS Justiz RS0122865). Es bedarf dabei auch keiner Begründung…
…RS0122865). Es liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor, wenn dieser die verfassungsrechtlichen Bedenken des Rechtsmittelwerbers – wie hier – nicht teilt (RS0116943). Eine unrichtige Anwendung des § 15 Abs 4 VBG im Anlassfall oder unionsrechtliche Bedenken werden vom Kläger nicht releviert. Der Kläger ist bei…
Rückverweise