JudikaturOGH

RS0117134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 2009

Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (hier: qualifizierte Mahnung gemäß §39 Abs 1 VersVG) vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Verhindert der Empfänger absichtlich den Zugang, so ist die Zustellung in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen zugegangen wäre.

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