JudikaturOGH

RS0116129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2024

Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig. Hat das Rekursgericht zwar die Rekursbeantwortung zurückgewiesen, das Vorbringen jedoch berücksichtigt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen.

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