JudikaturOGH

RS0115297 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2024

Bei Sonderverträgen ist nicht nur der ausdrückliche Abschluss und die Bezeichnung als Sondervertrag Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit ("Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen") indiziert.

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