Rückverweise
Bei Sonderverträgen ist nicht nur der ausdrückliche Abschluss und die Bezeichnung als Sondervertrag Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit ("Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen") indiziert.
…Rahmenbedingungen geändert werden können. Der Erwerb von Rechten etwa durch Gewährung durch unmittelbare Vorgesetzte ist daher nicht möglich und hat jedenfalls pro futuro keinen Bestand (RS0115297 [T2, T6]; Rebhahn , Vertrauensschutz in gesetzlich determinierten Dienstverhältnissen, DRdA 2002, 202). [4] Mit dieser Rechtslage steht die Entscheidung des Berufungsgerichts im Einklang. [5] 2…
…für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Abschluss von Sonderverträgen sind Schutzvorschriften zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (RS0029314 [T5]; RS0115297 [T8]). [24] 6. Auch die Auswirkungen einer Verwendungsänderung auf die Besoldung ist im Gesetz ausdrücklich geregelt (vgl § 69 VBG): Dabei ist für…
…Justiz RS0014489 [T2]). [4] Die gesetzlichen Rechte und Verpflichtungen von Vertragsbediensteten können allerdings nicht konkludent, sondern nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden (RS0115297 [T1]; RS0029331). Das Berufungsgericht hat daher ein auf langjährige Übung gegründetes Recht des Klägers auf 45 minütige Unterrichtseinheiten unter Verweis auf die Rechtsgrundlage, die gerade…
…und Verpflichtungen von Vertragsbediensteten nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden können, entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl zu § 36 VBG RIS-Justiz RS0115297; RIS-Justiz RS0029331 jeweils mwN). Auch insoweit vermögen die Ausführungen des Klägers zu „schlüssigen" Vereinbarungen keine erhebliche Rechtsfrage darzustellen. Auch im Zusammenhang mit dem…
…der Beklagten begründen (RS0008975; RS0029331). [7] 2. Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Abschluss von Sonderverträgen sind Schutzvorschriften zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (RS0029314; RS0115297). Wurden keine wirksamen Sonderverträge abgeschlossen, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kein Vertrauensschutz in Betracht (RS0029314). Auch hat der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach darauf…
…die Klägerin zu Recht nicht. Derartige Verträge unterliegen nämlich nicht nur dem Gebot der Schriftlichkeit, sondern müssen auch ausdrücklich als Sonderverträge bezeichnet werden (RIS-Justiz RS0115297). Auf die Frage, welche Genehmigung bei Vorliegen eines Sondervertrags erforderlich oder – wie von der Klägerin behauptet – nicht erforderlich gewesen wäre, kommt es danach…
…Genehmigung des Bundeskanzlers (bis 2018), nunmehr der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport bedürfen. Schriftform und Genehmigung sind gesetzliche Wirksamkeitserfordernisse solcher Verträge (RS0115297 [T3]). Mündliche oder schlüssige Abschlüsse von Sonderverträgen kommen nicht in Betracht (9 ObA 119/20w; RS0029331). Fehlt die erforderliche Genehmigung des Vertrags, so…
…Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass die gesetzlichen Rechte und Verpflichtungen von Vertragsbediensteten nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden können (RIS Justiz RS0115297 [T1]). Abgesehen von der fehlenden, für eine Vertragsänderung notwendigen Schriftform handelte es sich bei der Vereinbarung einer Viertagewoche für die Klägerin nach dem festgestellten Sachverhalt…
…die als Sonderverträge zu bezeichnen sind und der Genehmigung des Bundeskanzlers bedürfen. Schriftform und Genehmigung durch den Bundeskanzler sind gesetzliche Wirksamkeitserfordernisse solcher Verträge (RIS Justiz RS0115297). Soweit § 36 VBG für Vertragsbedienstete in Ausnahmefällen den Abschluss von Sonderverträgen erlaubt, die als solche zu bezeichnen sind und der Genehmigung des Bundeskanzlers…
…über die gesetzlichen Wirksamkeitserfordernisse für Sonderverträge nach § 36 VBG hinweg, nämlich Schriftform (RIS Justiz RS0123171) und Genehmigung durch den Bundeskanzler (RIS Justiz RS0115297; Ziehensack , VertragsbedienstenG § 36 Rz 16). Eine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO wird damit nicht aufgezeigt. Die Interpretation des…
… ObA 143/06d). Bei Sonderverträgen ist nicht nur der ausdrückliche Abschluss und die Bezeichnung als Sondervertrag Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit indiziert (RS0115297). Mündliche oder schlüssige Abschlüsse von Sonderverträgen kommen nicht in Betracht. [25] 2.3.3 § 8 K LVBG 1994 weist die Besonderheit auf, dass…
…bis 2018), nunmehr der Bundesministerin oder des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Voraussetzung, sondern ist auch die Schriftlichkeit indiziert (vgl RIS-Justiz RS0115297). Mündliche oder schlüssige Abschlüsse von Sonderverträgen kommen nicht in Betracht (OGH 9 ObA 119/20w [Rz 24]; RIS-Justiz RS0029331 insb [T9]). Jede…