RS0115460 – OGH Rechtssatz
Der Anwendungsbereich des § 468 Abs 2 iVm § 473a ZPO bezieht sich nicht auf Feststellungsmängel, sondern bloß auf primäre Verfahrensmängel und unrichtige Tatsachenfeststellungen.
…T37]). Ändert das Berufungsgericht das Ersturteil ab, kann die in der zweiten Instanz unterlegene Partei Feststellungsmängel in der Revision rügen (1 Ob 124/01v ua; RS0042740 [T47]). [21] 2.2. Die Klägerin rügt in der Revision zutreffend das Fehlen von Feststellungen zu ihrem hilfsweise erstatteten und von der Beklagten bestrittenen…
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