RS0115228 – OGH Rechtssatz
Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird.