JudikaturOGH

RS0115069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilprozessrecht
11. Januar 2024

Im Revisionsverfahren gebührt mangels einer dem Berufungsverfahren entsprechenden Rechtsgrundlage (§ 23 RATG) nicht der dreifache, sondern nur der einfache Einheitssatz für Nebenleistungen.

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