9ObA155/01m—OGH Entscheidung
05. September 2001
…das Revisionsinteresse lediglich S 80.426,65 beträgt, mangels einer dem Berufungsverfahren entsprechenden Rechtsgrundlage nicht der dreifache, sondern nur der einfache Einheitssatz zum Tragen kommt (RIS-Justiz RS0115069), ergab sich die im Spruch zum Ausdruck kommende Reduzierung der Revisionskosten.…