Auch bei einem Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung nach § 113 StGB ist eine Interessenabwägung nach Art 10 MRK vorzunehmen. (EGMR 28.8.1992, Nr. 46/1991/298/369 im Fall Schwabe gegen Österreich)
…und ist daher einer Interessenabwägung zu unterziehen (vgl EGMR 28. 8. 1992, 13704/88, Schwabe/ Österreich, ÖJZ 1993/3 [MRK]; RIS Justiz RS0114460). Bei dieser sind ua die Gewichtigkeit des Themas (leistet die Veröffentlichung einen Beitrag zu einer Diskussion über eine Frage von allgemeinem Interesse), die Stellung, der…
…seit diesem Urteil unbestrittenerweise wohlverhalten, sodass ihr berechtigtes Interesse zu berücksichtigen ist, bereits abgetane Verfehlungen nicht auf unbestimmte Zeit vorgehalten zu bekommen (vgl RIS-Justiz RS0114460 [T1]). 3.2. Ein nachvollziehbares und schützenswertes, im Leistungswettbewerb gelegenes Interesse der Beklagten, mit diesem Urteil bei (Neu )Kunden der Klägerin durch aggressive Stimmungsmache gegen…
…4 § 113 Rz 7; aM Rami , WK 2 StGB § 113 Rz 4). Zudem ist eine Interessenabwägung nach Art 10 EMRK vorzunehmen (RIS Justiz RS0114460). Nach dieser Bestimmung darf das Recht der freien Meinungsäußerung nur jenen Einschränkungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit…
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