RS0114460 – OGH Rechtssatz
Auch bei einem Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung nach § 113 StGB ist eine Interessenabwägung nach Art 10 MRK vorzunehmen. (EGMR 28.8.1992, Nr. 46/1991/298/369 im Fall Schwabe gegen Österreich)