Rückverweise
Da das Produkthaftpflichtgesetz eine verschuldensunabhängige Produkthaftung normiert, ist dem Hersteller der Einwand sorgfältiger Produktion und Kontrolle abgeschnitten. Es besteht demgemäß auch die Haftung, wenn ein sogenannter "Ausreißer" vorliegt, das heißt ein fehlerhaftes Produkt, dessen Fehler auch bei der den Fertigungsvorgang abschließenden Kontrolle nicht entdeckt wurde.