Zur Vermeidung der Kostenfolgen des § 45 ZPO ist es geboten, vor einer Klagsführung den Anfechtungsgegner zur Leistung und zum Gegenstandlosmachen des Rechtsgestaltungsanspruchs zu veranlassen.
…vorprozessual zur Aufhebung der Gemeinschaft unter Setzung einer angemessenen Überlegungsfrist auffordern; unterbleibt das, so gebührt den anerkennenden Miteigentümern Kostenersatz nach § 45 ZPO (RS0112592; RS0013348; 6 R 12/24t und 6 R 9/24a je OLG Graz; Klauser/Kodek 18 § 45 ZPO E 30ff; Obermaier , Kostenfragen…
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