JudikaturOGH

RS0112012 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Eine Betrachtung der Verdachtslage aus der Sicht des Untersuchungshäftlings ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern.

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