JudikaturOGH

RS0111806 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2014

Gegenstand des § 28 KSchG sind AGB, die der Verwender "von ihm geschlossenen Verträgen zugrundelegt"; die AGB müssen demnach als Vertragsschablone tatsächlich zum Einsatz gelangen.

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