JudikaturOGH

RS0110741 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2024

Auch nach der WGN 1997 ist daran festzuhalten, dass die bisherige Rechtsprechung, im Verfahren außer Streitsachen gelten die Regeln des § 366 ZPO über die Anfechtung der Ablehnung von Sachverständigen, weitergeführt wird.

Verweise

Rückverweise