Die Entscheidungen des EuGH binden alle Gerichte der Mitgliedstaaten auch für andere Fälle; sie schaffen objektives Recht (8 ObA 211/96 = SZ 69/56 = Arb 11.483 = ecolex 1996, 697 = DRdA 1996, 513 = ZAS 1997, 51).
…Obersten Gerichtshofs schaffen die Entscheidungen des EuGH objektives Recht (1 Ob 80/00x = SZ 74/15; siehe ferner RIS Justiz RS0110582). Deshalb darf nach dem im Vertragsverletzungsverfahren ergangenen Urteil des EuGH vom 26. 9. 2000 nicht mehr in Zweifel gezogen werden, dass die…
…den Ausgangsrechtsstreit hinaus eine rechtliche Bindungswirkung dahin entfalten, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (RIS-Justiz RS0111726 [T1], RS0110582 [T3]). Bei Schlussanträgen eines Generalanwalts ist dies nicht der Fall. 7. Zu ihrem schon im Sicherungsverfahren erhobenen Vorwurf, die angefochtene Entscheidung missachte die europäischen…
…Ausgangsrechtsstreit hinaus eine rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (4 Ob 70/02a = RIS Justiz RS0110582 [T3]). 2. Zum Revisionsrekurs der Beklagten 2.1. Die Beklagte bekämpft die einstweilige Verfügung in ihrem Begehren zu a) mit dem Argument, die klaren und deutlichen…
…rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (4 Ob 70/02a mwN; RIS-Justiz RS0111726 [T1], RS0110582 [T3]). 3.2. Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C 306/05 legt den in Art 3 Abs 1 Info-RL verwendeten Begriff „öffentliche…
…wurde]) – oder auf das Inkrafttreten sowohl im Ursprungs- als auch im Vollstreckungsstaat hat der EuGH bereits – für den Obersten Gerichtshof bindend (RIS Justiz RS0110582; RS0109951) – beantwortet. 3. In der Rechtssache C 514/10 ( Wolf Naturprodukte GmbH./.SEWAR spol. s r.o. ; EuZW 2012, 626 [zust Sujecki ]) sprach der…
…die Entscheidungen des EuGH objektives Recht schaffen (SZ 69/56; 6 Ob 290/99m ua; zuletzt 4 Ob 126/00h = EvBl 2000/212; RIS Justiz RS0110582). Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorrang von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Richtlinie entspricht, hat der EuGH bereits mehrfach Stellung…
…über den Ausgangsrechtsstreit hinaus - eine rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (RIS-Justiz RS0111726 [T1], RS0110582 [T3]). 3.1. Das Berufungsgericht geht in seiner Entscheidung von der These aus, die Bezeichnung „Bud“ könne in der Tschechischen Republik, obwohl sie…
…Feststellungsbegehrens aber nicht näher eingegangen werden, weil der EuGH in der genannten Entscheidung vom 18. 6. 2013, C 681/11, Schenker , bindend (vgl RS0110582; RS0111726 [T1]) klarstellte, dass sich die nationale (österreichische) Wettbewerbsbehörde jedenfalls dann darauf beschränken könne, eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung festzustellen, wenn sie – wie hier…
… Ob 208/10g mwN). Die Entscheidungen des EuGH binden alle Gerichte der Mitgliedstaaten auch für andere Fälle; sie schaffen objektives Recht (RIS-Justiz RS0110582, RS0109951). 2.4.2. Der österreichische Gesetzgeber hat sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Rechtslage im Rahmen der Richtlinienumsetzung für eine - nach den…
…das nationale Vorlagegericht, es entfaltet über den Ausgangsrechtsstreit hinaus rechtliche Bindungswirkung dahin, dass alle Gerichte der Mitgliedstaaten die vom EuGH vorgenommene Auslegung zu beachten haben (RS0110582 [T1]; RS0111726 [T1]). Vorabentscheidungen des EuGH haben auch grundsätzlich zeitliche Wirkung ex tunc, sofern der EuGH die zeitliche Rückwirkung nicht beschränkt (RS0114650). Der EuGH spricht…
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