RS0110128 – OGH Rechtssatz
"Angerufenes Gericht" im Sinne des § 44 Abs 1 JN ist auch jedes Rechtsmittelgericht, an das die Entscheidungskompetenz aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels übergeht.
…ache an das zuständige G ericht. Da „angerufenes Gericht“ im Sinn des § 44 Abs 1 JN auch jedes Rechtsmittelgericht ist (RS0110128), ist die Exekutionssache an das Bezirksgericht Zell am See als jenes Gericht zu überweisen, in dessen Sprengel der Verpflichtete seinen Wohnsitz hat . [16] 6. …
Rückverweise