JudikaturOGH

RS0109600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1998

Eine zulässige Doppelvertretung im Sinne des § 212 Abs 2 ABGB liegt dann vor, wenn der Gegenstand des von beiden Vertretern für denselben Zeitraum gestellten Unterhaltsbegehrens nicht identisch ist (hier:

Gegenstand des vom Sachwalter eingeleiteten Verfahrens ist die Unterhaltserhöhung auf siebentausendzweihundert Schilling ab 1. Februar 1997, Gegenstand des Antrages der Mutter der siebentausendzweihundert Schilling übersteigende Erhöhungsbetrag).

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