RS0109600 – OGH Rechtssatz
Eine zulässige Doppelvertretung im Sinne des § 212 Abs 2 ABGB liegt dann vor, wenn der Gegenstand des von beiden Vertretern für denselben Zeitraum gestellten Unterhaltsbegehrens nicht identisch ist (hier:
Gegenstand des vom Sachwalter eingeleiteten Verfahrens ist die Unterhaltserhöhung auf siebentausendzweihundert Schilling ab 1. Februar 1997, Gegenstand des Antrages der Mutter der siebentausendzweihundert Schilling übersteigende Erhöhungsbetrag).