RS0107892 – OGH Rechtssatz
Dem Widerruf darf nicht durch entstellende, ironisierende Zusätze der Widerrufscharakter genommen werden. Ob dies der Fall ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
…hat in zweifelsfreier, unbedingter Form zu erfolgen und muss in einem angemessenen Verhältnis zur Wirkung des Verstoßes stehen (RS0004655 [T6]; 6 Ob 211/97s). Es muss unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werden, dass die beanstandete Äußerung unwahr ist (RS0031908; RS0107663; 3 Ob 218/21m [11]); die in der…
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