RS0107784 – OGH Rechtssatz
Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen.
…„ersatzlose Streichung“ einer Feststellung abzielt, genügt dies zur gesetzmäßigen Ausführung des Rechtsmittels nicht (vgl etwa 9 ObA 26/07z; 8 Ob 337/97k). Damit ist eine Überprüfungsbefugnis des Berufungsgerichts zur Organisation des Vertriebs des G*-Goldhandels nicht gegeben. 1.2. Es ergibt sich im Übrigen aus den angefochtenen Feststellungen…
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