JudikaturOGH

RS0107784 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1999

Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen.

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