JudikaturOGH

RS0105318 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2025

Der Informationsanspruch, der grundsätzlich alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten erfasst, ist vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht.

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