Informationen zu § 555 ZPO
Aufgehoben durch § 36 Z 16 KSchG nach Maßgabe des Übergangsrechts § 33 Abs 2 Z 4 KSchG.
§ 555 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 555 Zivilprozessordnung
…Verfahren in Wechselstreitigkeiten § 555. (1) Wenn sich die mit der Klage geltend gemachte Forderung auf einen Wechsel gründet, der alle Erfordernisse der Gültigkeit besitzt und gegen dessen Echtheit sich…
§ 244 Zivilprozessordnung
…und ohne Vernehmung des Beklagten einen durch die Unterlassung des Einspruchs bedingten Zahlungsbefehl zu erlassen, sofern nicht ein Zahlungsauftrag zu erlassen ist (§§ 555 bis 559). (2) Ein Zahlungsbefehl darf nicht erlassen werden, wenn 1. die Klage zurückzuweisen ist; 2. die Forderung nach den Angaben in der Klage oder…
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