Nichtbefolgung Mängelbehebungsauftrag - Zurücknahmeerklärung gemäß § 85 Abs 2 BAO—BFG Entscheidung
RV/4100188/202528. Mai 2026
…Abschließend sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass von den Bestattungskosten in Höhe von insgesamt EUR 3.100,26, ein Betrag von EUR 1.500,00 vom Gerichtskommissär gemäß § 148 AußStrG zur Begleichung dieser freigegeben wurde. Der Restbetrag in Höhe von EUR 1.600,26 wurde von den "Kinder n " gemeinsam vorschussweise beglichen (siehe ***BG*** am 11.11.2024, 1…