Übersicht der Entscheidungen zu § 1233 ABGB
A Umfang der Gütergemeinschaft
B Sonderschulden und Sondervermögen
C Haftung für den anderen Gatten
D "Gesamthandschaft"
E Verfahrensrechtliches (Exekutionsführung, Rechtsmittelbefugnis)
F Gütergemeinschaft im Grundbuch
G Diverses
§ 33 GebG · GebG · Gebührengesetz 1957
§ 33
…werden und diesen gleichzuhaltende Verträge eingetragener Partner, nach dem Wert……...1 v.H. (2) Als Wert ist das der Gütergemeinschaft bei Lebzeiten ( § 1233 ABGB .) unterzogene Vermögen anzunehmen. Wird durch einen solchen Vertrag das Eigentum (Miteigentum) einer unbeweglichen Sache übertragen, so finden die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes Anwendung. (Anm.: Tarifpost 12…
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