Übersicht der Entscheidungen zu § 204 ZPO
A Literatur
B Begriff; Grundsätze zur Abgrenzung zum privatrechtlichen Vergleich
C Gegenstand
D Form und Schließung
E Auslegung
F Wirkungen
G Aufhebung, Anfechtung, Feststellung der Nichtigkeit
H Bedingter Vergleich; Widerruf
I Verschiedenes
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 86 Beginn und Höhe der Beitragszahlung
…Arbeitgeber (Bund) noch Beiträge für bereits vergangene Beitragszeiträume samt Verzugszinsen aus einem bereits beendeten Arbeitsverhältnis aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder eines gerichtlichen Vergleiches (§ 204 ZPO) zu leisten, sind diese Beiträge samt Verzugszinsen direkt an die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer auszuzahlen. (8) Für die Dauer der Inanspruchnahme der Altersteilzeit nach…
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