3Ob25/99v—OGH Entscheidung
22. März 2000
…zu verteilen sei. Dies bedeute (mangels Einigung der Parteien), dass der Kaufpreis so zu verteilen sei, wie es den Anteilen der Teilhaber entspricht (vgl § 840 ABGB), wobei sowohl die Nutzungen als auch die Lasten gleichmäßig zu berücksichtigen seien. Würde man dem Kläger die gesamte Übernahme der Schulden von S 1,360.509,11 zumuten…