Übersicht der Entscheidungen zu § 427 Abs 3 StPO
A Unabweisbares Hindernis
B Rechtszug gegen Abwesenheitsurteile
C Sonstiges
Informationen zu § 427 Abs 3 StPO
Verweisungen:
Zu A vgl Entscheidungen zu § 364 StPO.
Zu B vgl Entscheidungen zu § 478 StPO.
§ 35 DSt · DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
§ 35
…kann innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen ein in seiner Abwesenheit gefälltes Disziplinarerkenntnis Einspruch an den Obersten Gerichtshof erheben und mit diesem die Berufung verbinden; § 427 Abs. 3 StPO ist sinngemäß anzuwenden.…
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