Übersicht der Entscheidungen zu § 326 ABGB
A Begriff der (Un)Redlichkeit des Besitzers
B Einzelfälle
C Diverses
Informationen zu § 326 ABGB
Verweisungen:
Entscheidung zur Redlichkeit des Bestandnehmers siehe bei § 372 ABGB, zur Vermutung der Redlichkeit bei § 328 ABGB und zur Frage, wann der redliche Besitzer unredlich wird, bei § 338 ABGB
§ 326 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 326 Redlicher und unredlicher Besitzer.
…Redlicher und unredlicher Besitzer. § 326. Wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt, für die seinige hält, ist ein redlicher Besitzer. Ein unredlicher Besitzer, ist derjenige, welcher weiß oder…
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