Informationen zu § 247 ABGB
Aufgehoben durch Art I Z 45 KindG
§ 247 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 247 Kontakte
…III. Besondere Rechte und Pflichten des Vertreters Kontakte § 247. Ein Erwachsenenvertreter hat mit der vertretenen Person in dem nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Ausmaß persönlichen Kontakt zu halten. Sofern ihm nicht ausschließlich Angelegenheiten…
§ 247 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 247 § 247Ausmaß des Waisenversorgungsgenusses
…§ 247 Ausmaß des Waisenversorgungsgenusses (1) Der Waisenversorgungsgenuss beträgt für jede Halbwaise 24% und für jede Vollwaise 36% des Ruhegenusses, der dem Beamten 1. gebührte oder 2…
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