RS0102453 – OGH Rechtssatz
Informationen zu § 220 ABGB
Aufgehoben durch Art I Z 50 KindRÄG 2001
…dahin ab, dass es die Veranlagung bei den ausländischen Banken nicht genehmigte und dem Erwachsenenvertreter auftrug, die Gelder binnen sechs Wochen mündelsicher oder dem § 220 ABGB entsprechend zu veranlagen. Den ordentlichen Revisionsrekurs ließ es nicht zu. Die im Ausland veranlagten Gelder unterlägen nicht der österreichischen Einlagensicherung. Dem geringen wirtschaftlichen Vorteil der…
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