Gemäß § 480 ABGB gibt jeder Vertrag, insbesondere Anerkenntnis und Vergleich, einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab.
Rückverweise
…ebenfalls aufrecht erhaltenen Anspruchsgrundlage eines (konstitutiven) Anerkenntnisses ist anzumerken, dass ein solches zwar grundsätzlich ein tauglicher Titel für die Begründung einer Dienstbarkeit sein kann (vgl RS0101795). Hier scheitert die Annahme eines konstitutiven Anerkenntnisses als Rechtstitel für das von den Klägern behauptete Geh und Fahrrecht aber schon an der fehlenden Behauptung, dieses…
…480 ABGB gibt jeder Vertrag einen tauglichen Rechtsgrund für eine Dienstbarkeitsbestellung ab (5 Ob 2036/96i = SZ 69/110; RIS Justiz RS0101795). Der bloße Hinweis auf die vertragliche Einräumung einer Dienstbarkeit reicht aber nicht aus, die causa, also den mit der Rechtseinräumung verfolgten rechtlichen Zweck als grundsätzliche…
…die einen gültigen Rechtsgrund enthalten (RIS Justiz RS0113380). Nach § 480 ABGB gibt jeder Vertrag einen tauglichen Rechtsgrund für die Dienstbarkeitsbestellung ab (RIS Justiz RS0101795). Der bloße Hinweis auf die vertragliche Einräumung einer Dienstbarkeit reicht nicht aus, die causa, also den mit der Rechtseinräumung verfolgten rechtlichen Zweck als grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung…