JudikaturOGH

RS0100007 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten.

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