Ein die Gewährung bedingter Strafnachsicht betreffender Widerspruch zwischen Urteilsspruch und Entscheidungsgründen bewirkt Nichtigkeit des Strafausspruches.
Rückverweise
…Kombination einer unbedingten Freiheitsstrafe mit einer unbedingten Geldstrafe verletzt demnach das Gesetz in dieser Bestimmung (vgl [zur Geltung der im Erkenntnis angeführten Sanktion] RIS-Justiz RS0099014 [T2]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 279) . [8] Diese Gesetzesverletzung gereicht der Angeklagten zum Nachteil (zur auf die der Berufung unterzogenen Punkte…
…Sanktion. Zwar können davon abweichende Angaben der Entscheidungsgründe das Erkenntnis aus der – insoweit relevanten – Sicht des Rechtsmittelgerichts unter Umständen undeutlich machen (RIS Justiz RS0099014; Lendl , WK StPO § 260 Rz 39). Solches ist aber hier schon aufgrund der im unmittelbaren Anschluss an die kritisierte – ersichtlich auf…
…281 Rz 279; zur hier nicht aktuellen Undeutlichkeit des Erkenntnisses [§ 260 Abs 1 Z 3 StPO] vgl auch RIS Justiz RS0099014; Lendl , WK StPO § 260 Rz 39). Entgegen der weiteren Verfahrensrüge (Z 4) wurden durch die Abweisung der Anträge auf Ladung und…
…3 StPO) keine Nichtigkeit des Urteils nach Z 5 dritter Fall. Vielmehr gilt in solchen Fällen allein die im Erkenntnis genannte Sanktion (RIS Justiz RS0099014 [T2]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 279 und 436). [7] Unter dem Aspekt der Z 3 des § 281…
…keinen Widerspruch in der Bedeutung der Z 5 dritter Fall herstellt ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 279 und 436; RIS Justiz RS0099014 [T2]). [7] Nur in der Hauptverhandlung gestellte Anträge können Grundlage einer Verfahrensrüge (Z 4) sein. Anträge, die in Schriftsätzen außerhalb der Hauptverhandlung eingebracht wurden…
…der Gesamtheit der Entscheidungsgründe übrigens nicht gegebene (vgl US 50 f) – bloß den Sanktionsausspruch betreffende Abweichung keine Nichtigkeit bewirken würde (RIS Justiz RS0099014 [T2]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 279). Im Übrigen haben die Tatrichter teilweisen „Versuch bei der Abgabenhinterziehung“ ohnehin zugunsten des…