Unterläßt das Gericht den Ausspruch der Solidarkostenersatzpflicht, haften Streitgenossen nur nach Kopfteilen.
…Die Kostenersatzpflicht zwischen dem Erstkläger und dem Zweitbeklagten – mangels solidarischer Verpflichtung also der Ersatz von EUR 1.578,76 einschließlich EUR 263,13 USt (vgl RIS-Justiz RS0058568) – ist hingegen ebenfalls der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogen. 4.1.2 Aufgrund der Klagseinschränkung mit Schriftsatz vom 16. Jänner 2025 (ON 80) waren zwei Verfahrensabschnitte…
Rückverweise