RS0021997 – OGH Rechtssatz
Die Beweislast für das Fehlen eines Naheverhältnisses trifft den Pflichtteilsschuldner, uzw nicht nur den Erben, sondern auch den Beschenkten.
…2. Beweislast: [6] 2.1. Die Beweislast für das Fehlen eines Naheverhältnisses trifft – wie schon zur Rechtslage vor Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 ( RS0021997 ) – nach der insoweit eindeutigen und daher keine erhebliche Rechtsfrage aufwerfenden ( RS0042656 ) Gesetzeslage (§ 776 Abs 3 iVm § 774 Abs …
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