Ein Antrag des Versicherten auf vorläufige Leistung ist im § 89 Abs 2 ASGG nicht vorgesehen; die vorläufige Zahlung ist vielmehr von Amts wegen aufzuerlegen.
Rückverweise
…der auch ohne Parteienantrag in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen nachzukommen ist (§ 90 Abs 1 Z 3 ASGG; RIS-Justiz RS0085929; RS0085734), Die der Klägerin von der beklagten Partei ab 1.5.2014 bis zur Erlassung des die Höhe der Leistung festsetzenden Bescheids zu erbringende vorläufige Leistung war…